Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1978

Geschäftszahl

0065/78

Rechtssatz

Nur dort, wo eine Klarstellung eines RS oder RVerhältnises eine RGefährdung des Antragstellers beseitigen kann, kommt der Klarstellung für die Zukunft rechtl. Bedeutung zu.

Beachte

Besprechung in:

ÖffBed 1979/2, S 11;