GRS wie 0428/76 E 28. Juni 1976 RS 6 (Organisationsleiter)
Stammrechtssatz
§ 264 BAO trägt mit der höheren Lebenserfahrung Rechnung (nicht einer bestimmten Dienstklasse oder einem bestimmten Fachwissen).Paragraph 264, BAO trägt mit der höheren Lebenserfahrung Rechnung (nicht einer bestimmten Dienstklasse oder einem bestimmten Fachwissen).