Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1979

Geschäftszahl

2838/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3045/78 E 21. November 1978 VwSlg 9696 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Unabhängig von der MELDUNG einer Wohnsitzänderung iSd Bestimmungen des Meldegesetzes ist in Erfüllung der Meldepflicht nach Paragraph 21, WaffG jedenfalls gesonderte Meldung zu erstatten.