Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1978

Geschäftszahl

2831/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.