Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1980

Geschäftszahl

2815/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0386/58 E 10. Februar 1960 VwSlg 5200 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Als soziale Zuwendungen im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG können nur solche Zuwendungen des Dienstgebers an seine Arbeitnehmer gewertet werden, die ihren Grund in einem durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehmers hervorgerufenen Notstand oder in einer durch ein solches Ereignis geschwächten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

E 12. Juni 1980 2816/77