Verwaltungsgerichtshof
12.06.1980
2815/77
GRS wie 0386/58 E 10. Februar 1960 VwSlg 5200 A/1960 RS 1
Als soziale Zuwendungen im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG können nur solche Zuwendungen des Dienstgebers an seine Arbeitnehmer gewertet werden, die ihren Grund in einem durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehmers hervorgerufenen Notstand oder in einer durch ein solches Ereignis geschwächten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
E 12. Juni 1980 2816/77