Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1978

Geschäftszahl

2698/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0029/77 B 28. März 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Die unbeglaubigte Photokopie der Ausfertigung einer Beschwerde ersetzt nicht die Ausfertigung.