Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1978

Geschäftszahl

2692/77

Rechtssatz

Der aus dem normativen Gehalt erschließbare Zweck des Paragraph 52, Absatz 2, erster Halbsatz KOVG 1957 ist es, bei Wegfall der Voraussetzung die Leistung zwingend einzustellen (imperative Anordnung)