Verwaltungsgerichtshof
20.06.1980
2650/77
GRS wie 1582/71 E 24. November 1971 RS 1
Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert.