Verwaltungsgerichtshof
14.11.1978
2590/77
GRS wie 0306/58 E 12. Februar 1959 VwSlg 4878 A/1959 RS 3
Bei der Entscheidung über ein Konzessionsansuchen ist, soweit sie dem freien Ermessen der Behörde überantwortet ist, die Wirtschaftslage der bereits bestehenden öffentlichen Apotheken in den Kreis der Erwägungen einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn ihre Existenz nicht geradezu gefährdet ist.