Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1978

Geschäftszahl

2551/77

Rechtssatz

Zusammenfassende Ausführungen darüber, wann eine Rückstellung für künftige Verbindlichkeiten (hier: zugesagte Treueprämien für Dienstnehmer) steuerliche Anerkennung findet.