Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1978

Geschäftszahl

2528/77

Rechtssatz

Der ärztliche Sachverständige hat zu untersuchen, welche Bedeutung der Dienstbeschädigung gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen am Tode beteiligten Bedingungen beizumessen ist.