Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1978

Geschäftszahl

2507/77

Rechtssatz

Die Züchterprämie nach den Statuten des Wiener Trabrennvereines ist in der Regel kein Entgelt für eine steuerbare Leistung, gleichgültig ob der Empfänger der Prämie nur Züchter oder zugleich auch Halter des siegreichen Pferdes ist. (Hinweis auf BFH vom 2.10.1969, VR 163/66; 6.8.70 VR 94/68)