Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1978

Geschäftszahl

2491/77

Rechtssatz

Die "Ausübung" der Straßen-Prostitution schließt die Anbahnung hiezu ein; sie ist ohne diese nicht denkbar. (Hinweis auf E vom 13.12.1977, Zl. 0668/77 zu ProstitutionsVO Hard)