Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1977

Geschäftszahl

2400/77

Rechtssatz

Die Wertberichtigung von Forderungen (Forderungsteilen) ist im Ergebnis nur abzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zulässig, auf deren Rückersatz für den Fall der endgültigen Uneinbringlichkeit nach Paragraph 17, Absatz 3, UStG 1972 ein Rechtsanspruch des Unternehmers besteht.