Verwaltungsgerichtshof
23.11.1977
2400/77
Die Wertberichtigung von Forderungen (Forderungsteilen) ist im Ergebnis nur abzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zulässig, auf deren Rückersatz für den Fall der endgültigen Uneinbringlichkeit nach Paragraph 17, Absatz 3, UStG 1972 ein Rechtsanspruch des Unternehmers besteht.