Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1978

Geschäftszahl

2318/77

Rechtssatz

Die Frage, ob einer der im Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, - c PG aufgezählten Leidenszustände vorliegt, ist ebenso wie die Frage der Unfähigkeit zu einem zumutbaren Erwerb eine Rechtsfrage und daher von der Behörde zu lösen, die sich aber bei der Lösung bei der Frage auf schlüssige und alle fachlichen Zweifel in für den med Laien überzeugender Weise bestehende ärztl. Gutachten stützen muß.