Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1978

Geschäftszahl

2300/77

Rechtssatz

Ausführungen über die Frage des Rechtes des Nachbarn, aus einem rechtskräftigen Bewilligungsbescheid (hier: eine die Interessen der Nachbarschaft betreffende Auflage über die Ausführung von Fenstern) subjektive Rechte abzuleiten.