Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1980

Geschäftszahl

2290/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0708/77 E 19. Oktober 1979 VwSlg 9949 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Eine nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen gezahlte pauschale Abgeltung kann deshalb grundsätzlich nicht als ein Auslagenersatz nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG angesehen werden, weil der nach dem Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift notwendige unmittelbare und nachweisbare Zusammenhang zwischen Ausgaben und dem Ersatz fehlt.