Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1980

Geschäftszahl

2290/77

Rechtssatz

Bei der im Paragraph 3, Absatz 2, ArbVG vorgesehenen Prüfung, ob eine Sondervereinbarung im Sinne des Absatz eins, günstiger ist, sind die zusammengehörigen Gruppen von Bestimmungen des Einzelvertrages mit den entsprechenden Bestimmungen des Kollektivvertrages zu vergleichen.