Verwaltungsgerichtshof
15.02.1980
2290/77
Bei der im Paragraph 3, Absatz 2, ArbVG vorgesehenen Prüfung, ob eine Sondervereinbarung im Sinne des Absatz eins, günstiger ist, sind die zusammengehörigen Gruppen von Bestimmungen des Einzelvertrages mit den entsprechenden Bestimmungen des Kollektivvertrages zu vergleichen.