Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1980

Geschäftszahl

2290/77

Rechtssatz

Übersteigen Vergütungen gemäß Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG einerseits die im Kollektivvertrag festgesetzte Höhe und stellen sie andererseits keinen echten Auslagenersatz dar, sind sie in den Günstigkeitsvergleich nach Paragraph 3, Absatz 2, ArbVG einzubeziehen.