Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1978

Geschäftszahl

2277/77

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2278/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1310/65 E 20. September 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Anspruch auf Aufwandersatz für die neben der Gegenschrift verfassten weiteren Parteienäußerungen steht der belangten Behörde nicht zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002277.X02