Verwaltungsgerichtshof
31.01.1979
2225/77
GRS wie 1992/72 E 1. März 1973 RS 1
Hinweis darauf, daß sich Härten im Sinne des Artikel römisch drei, Absatz eins, 24. GG-Novelle nur dadurch ergeben können, daß die Beförderungspraxis in der Zeit zwischen dem 1. Jänner 1972 und dem 15. Feber 1972 gegenüber der früheren Beförderungspraxis geändert, das heißt verbessert wurde.