Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1980

Geschäftszahl

2207/77

Rechtssatz

Das Fehlen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb betreffenden Kaufvertrages schließt nicht aus, daß der Betrieb auf Grund dieses Vertrages auf Rechnung und Gefahr des Käufers geführt wird vergleiche hins. eines nicht grundverkehrsbehördlich genehmigten Pachtvertrages das E vom 20. März 1968, VwSlg 7313 A/1968).