Verwaltungsgerichtshof
19.09.1980
2207/77
Das Fehlen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb betreffenden Kaufvertrages schließt nicht aus, daß der Betrieb auf Grund dieses Vertrages auf Rechnung und Gefahr des Käufers geführt wird vergleiche hins. eines nicht grundverkehrsbehördlich genehmigten Pachtvertrages das E vom 20. März 1968, VwSlg 7313 A/1968).