Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1979

Geschäftszahl

2189/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 2

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.