Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1978

Geschäftszahl

2125/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2759/51 E 17. Dezember 1952 VwSlg 2788 A/1952 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Einkünften auf vertraglicher Grundlage ist von den vertragsmäßig bedungenen Leistungen auszugehen, solange nicht der Nachweis erbracht ist, dass sie trotz gerichtlicher Geltendmachung uneinbringlich seien.