Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1978

Geschäftszahl

2125/77

Rechtssatz

Eine auf den Milchpreis abgestellte Wertsicherungsklausel widerspricht nicht den guten Sitten und ist daher bei Ermittlung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG der Beurteilung zugrunde zu legen (mit ausführlicheren Zitaten einschlägiger Rechtsprechung des OGH).