Verwaltungsgerichtshof
14.04.1978
2125/77
Eine auf den Milchpreis abgestellte Wertsicherungsklausel widerspricht nicht den guten Sitten und ist daher bei Ermittlung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG der Beurteilung zugrunde zu legen (mit ausführlicheren Zitaten einschlägiger Rechtsprechung des OGH).