Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1978

Geschäftszahl

2124/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1198/60 E 27. April 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Die Heranziehung eines Sachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dieser bereits bei derselben Behörde in einem früheren Verfahren über dieselbe Sache als Sachverständiger verwendet worden ist.