Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1978

Geschäftszahl

2068/77

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist nach der Sachlage und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung zu prüfen.

Beachte

Siehe:

Erk 11.4.1980, 2542/79 zu Paragraph 11, Absatz 5, OFG