Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1977

Geschäftszahl

2064/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0259/58 E 12. Jänner 1959 RS 1

Stammrechtssatz

Ein schreiendes und gestikulierendes Verhalten einem in Ausübung seines Dienstes begriffenen Amtsorgan gegenüber ist als ein ungestümes zu bezeichnen.