Als Berufungsbeh gegen Bescheide, womit auf Grund der Reinhaltungskundmachung(V) Strafen verhängt werden, ist die Landesregierung zuständig.Als Berufungsbeh gegen Bescheide, womit auf Grund der Reinhaltungskundmachung(römisch fünf) Strafen verhängt werden, ist die Landesregierung zuständig.