Verwaltungsgerichtshof
23.05.1978
1981/77
GRS wie 0980/70 E 14. Juni 1971 VwSlg 8035 A/1971 RS 1 (hier: Erörterungen zur Frage der Einwendung der rechtskräftig entschiedenen Sache im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines subjektiven öffentlichen Nachbarrechtes)
Die Einwendung der "res iudicata" steht dem Nachbarn im Baubewilligungsverfahren insoweit zu, als die rechtskräftige Entscheidung über seine - wirklichen oder vermeintlichen - subjektiven öffentlichen Rechte abspricht.