Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1978

Geschäftszahl

1981/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0980/70 E 14. Juni 1971 VwSlg 8035 A/1971 RS 1 (hier: Erörterungen zur Frage der Einwendung der rechtskräftig entschiedenen Sache im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines subjektiven öffentlichen Nachbarrechtes)

Stammrechtssatz

Die Einwendung der "res iudicata" steht dem Nachbarn im Baubewilligungsverfahren insoweit zu, als die rechtskräftige Entscheidung über seine - wirklichen oder vermeintlichen - subjektiven öffentlichen Rechte abspricht.