Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Geschäftszahl

1949/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1977/02/17 1519/74 1

Stammrechtssatz

Unter Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, GrEStG 1955 ist eine Rechtsperson zu verstehen, deren Organhandeln durch ein Statut (eine Verfassung) bestimmt ist.