Verwaltungsgerichtshof
17.02.1978
1949/77
GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1977/02/17 1519/74 1
Unter Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, GrEStG 1955 ist eine Rechtsperson zu verstehen, deren Organhandeln durch ein Statut (eine Verfassung) bestimmt ist.