Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Geschäftszahl

1949/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1969/10/16 1349/69 1

Stammrechtssatz

Der Erwerb eines Grundstücksanteiles, verbunden mit dem Wohnungseigentum an einer Wohnung des darauf errichteten Hauses, von einer GmbH & Co KOMMANDITGESELLSCHAFT ist nicht von der Besteuerung ausgenommen (Hinweis: E VS 1.6.1967, 2137/65, VwSlg 3622 F/1967).