Verwaltungsgerichtshof
17.02.1978
1949/77
GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/04/01 0759/74 1
Als "Bauherr" kommt nur derjenige in Betracht, der das preisliche Risiko der Bauherstellung trägt, was für den Erwerber eines mit einem ideellen Grundstücksanteil verbundenen Geschäftsanteiles zu einem "Fixpreis" nicht zutrifft.