Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1978

Geschäftszahl

1876/77

Rechtssatz

Dem Tatbild des Paragraph 367, Ziffer 42, GewO 1973 wird auch dadurch entsprochen, dass eine Gewerbetreibende durch ihren - im Betrieb verwendeten - Ehegatten an Jugendliche alkoholische Getränke ausschenken lässt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001876.X02