Verwaltungsgerichtshof
07.09.1979
1706/77
Für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses ist nicht erforderlich, dass sämtliche Voraussetzungen für ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gegeben sein müssen; es genügt vielmehr ein Überwiegen der für ein solches sprechenden Merkmale gegenüber den Merkmalen einer selbständigen Ausübung der Erwerbstätigkeit.
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
83/08/0200 E VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12325 A/1986; (RIS: abwh)