Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1977

Geschäftszahl

1695/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2150/62 E VS 24. Februar 1964 VwSlg 6247 A/1964 RS 1 Ausführungen zur Entziehungsdauer (12 Monate bei Diebstahl eines Autoradios und Einbau in den eigenen PKW)

Stammrechtssatz

Im Falle der Entziehung des Führerscheines ist der Behörde bei dem Ausspruch, daß der Betroffene auf bestimmte Zeit unfähig sein soll, einen Führerschein wiederzuerlangen, kein Ermessen eingeräumt. (Abweichend hievon E vom 29. Juni 1960, Zl. 1071/59 u. v. 28. März 1963, Zl. 2063/61 ergangen.)