Verwaltungsgerichtshof
13.07.1978
1680/77
Keine Zuerkennung der Eingabengebühr an mitbeteiligte Partei (hier Marktgemeinde) da gem Paragraph 2, Ziffer 3, GebG 1957 öffentlich - rechtliche Körperschaften hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit öffentlichen Ämtern oder Behörden befreit sind.