Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.07.1978

Geschäftszahl

1680/77

Rechtssatz

Wird über Aufforderung seitens der Behörde eine Kopie eines Bescheides mit dem Hinweis übermittelt, dass den Rechtsvorgänger bereits eine Ausfertigung zugestellt wurde, so liegt keine rechtsgültige Zustellung eines Bescheides vor.