Verwaltungsgerichtshof
16.02.1979
1664/77
GRS wie 0923/37 E 23. Februar 1938 VwSlg 1807 A/1938 RS 1
Bei Unterstellung des Sachverhaltes unter einen anderen strafbaren Tatbestand durch die Berufungsbehörde muß das Parteiengehör gewahrt werden.