Verwaltungsgerichtshof
20.12.1978
1652/77
Dem Vorstellungsverfahren sind keine im Gesetz begründeten Besonderheiten zu eigen, die die Annahme eines eigenen - etwa nur für Vorstellungsbescheide geltenden - Begriffsumfanges der "entschiedenen Sache" erforderten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1713/77