Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1978

Geschäftszahl

1652/77

Rechtssatz

Dem Vorstellungsverfahren sind keine im Gesetz begründeten Besonderheiten zu eigen, die die Annahme eines eigenen - etwa nur für Vorstellungsbescheide geltenden - Begriffsumfanges der "entschiedenen Sache" erforderten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

1713/77