Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1978

Geschäftszahl

1652/77

Rechtssatz

Das Verfahren über eine Säumnisbeschwerde ist einzustellen, wenn für eine Sachentscheidung des VwGH die Grundlage - hier infolge der Zurückziehung des dem Verwaltungsverfahren zugrundliegenden Parteibegehrens - weggefallen ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

1713/77