Verwaltungsgerichtshof
20.12.1978
1652/77
Das Verfahren über eine Säumnisbeschwerde ist einzustellen, wenn für eine Sachentscheidung des VwGH die Grundlage - hier infolge der Zurückziehung des dem Verwaltungsverfahren zugrundliegenden Parteibegehrens - weggefallen ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1713/77