Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1979

Geschäftszahl

1585/77

Rechtssatz

Voraussetzung für die Gewährung einer Akteneinsicht ist, daß der die Akteneinsicht begehrenden Person in dem betreffenden Verfahren Parteistellung zukommt (Hinweis E 23.5.1977, 2785/76).