Verwaltungsgerichtshof
13.02.1979
1583/77
Aus einem bestimmten Erfolg, nämlich dem Herabfallen der Ladung kann noch nicht der Schluß gezogen werden, daß der Bfr seine Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwahrung der Ladung im Sinne des Paragraph 61, Absatz eins, erster Satz StVO verletzt hat.