Verwaltungsgerichtshof
17.11.1977
1577/77
GRS wie 1582/71 E 24. November 1971 RS 1
Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1578/77