Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1977

Geschäftszahl

1577/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1582/71 E 24. November 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1578/77