Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1978

Geschäftszahl

1573/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1221/77 E 20. Februar 1978 RS 2

Stammrechtssatz

Hat sich eine Person mehrmals strafbar gemacht, so können es general- und spezialpräventive Rücksichten erlauben, in der jeweils letzten Aburteilung die bereits rechtskräftig verhängten Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X07