Verwaltungsgerichtshof
20.06.1978
1573/77
GRS wie 1221/77 E 20. Februar 1978 RS 2
Hat sich eine Person mehrmals strafbar gemacht, so können es general- und spezialpräventive Rücksichten erlauben, in der jeweils letzten Aburteilung die bereits rechtskräftig verhängten Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X07