Verwaltungsgerichtshof
20.06.1978
1573/77
Eine Bestimmung, die die Behörde verpflichten würde, einen Beschuldigten zu belehren, er könne auch die Aussage verweigern, ist den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd.
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X02