Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1978

Geschäftszahl

1573/77

Rechtssatz

Eine Bestimmung, die die Behörde verpflichten würde, einen Beschuldigten zu belehren, er könne auch die Aussage verweigern, ist den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X02