Verwaltungsgerichtshof
12.10.1977
1400/77
GRS wie 1505/74 E 29. März 1976 VwSlg 9028 A/1976 RS 1 (hier hatte der Bfr vorgebracht, die anläßlich der klinischen Untersuchung festgestellten Symptome seien ausschließlich durch sein Leberleiden, Diabetes mellitus ua bedingt)
Paragraph 5, Absatz eins, StVO kommt auch dann zum Tragen, wenn die Fahruntauglichkeit nicht ausschließlich auf Grund des Alkoholgenusses zurückzuführen ist (hier: gleichzeitige Einnahme von Medikamenten).