Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1978

Geschäftszahl

1280/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1315/48 E 22. April 1949 VwSlg 790 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Das Einigungsamt ist nicht berufen, die Rechtsunwirksamkeit der ohne seine Zustimmung ausgesprochenen Kündigung des Dienstverhältnisses eines Betriebsrates mit Bescheid festzustellen.