Verwaltungsgerichtshof
19.10.1978
1247/77
GRS wie 1026/67 E 25. März 1968 VwSlg 7319 A/1968 RS 16
a) Erteilung genauer Anweisungen an die belangte Behörde über die weitere rechtliche Vorgangsweise.
b) Der Anspruch auf Ersatz der Stempelgebühren und Kommissionsgebühren sowie der Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes ist zu begründen.
c) Der Ersatz von Barauslagen kann unter dem Titel "Barauslagen" des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne des Paragraph 48, Absatz eins, Litera a, VwGG 1965 nicht begehrt werden, wenn dem Beschwerdeführer solche Barauslagen nicht erwachsen sind.