Verwaltungsgerichtshof
12.12.1978
1246/77
In Verfahren, welche die Verleihung subjektiver öffentlicher Rechte zum Gegenstand haben und nur auf Antrag der interessierten Partei durchgeführt werden und in deren Verlauf auch das Vorliegen der gesetzlich geforderten Befähigung des Antragstellers für die Erlangung der erstrebten Berechtigung zu
prüfen ist, hat der Antragsteller die Beweislast, auch wenn dies die in Betracht kommenden Gesetze nicht ausdrücklich anordnen.